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Im staatlich anerkannten Kurort Bad Zwischenahn dürfen Geschäfte im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober auch an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden täglich öffnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Karfreitag und der 1. Weihnachtstag, an denen keine Sonntagsöffnung erlaubt ist.
Daraus ergibt sich, dass die Geschäfte im Ort vom 1. November bis zum 14. Dezember sonntags geschlossen bleiben müssen. Zudem sind an diesen sogenannten stillen Sonntagen im gesamten Gemeindegebiet Veranstaltungen untersagt, die nicht mit dem besinnlichen Charakter dieser Tage vereinbar sind. Dazu zählen auch Schautage oder Tage der offenen Tür.
Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind gewerbliche Ausstellungen von Gärtnereien und Blumenhandlungen nicht erlaubt. Verkaufsstellen dürfen an diesen Tagen jedoch für bis zu drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten öffnen, um in begrenztem Umfang Blumen und Pflanzen zu verkaufen. Nichtgewerbliche Ausstellungen, etwa Basare von Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen, bleiben hingegen gestattet.
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